- From: Maria Schiewe <maria.schiewe@papenmeier.de>
- Date: Wed, 26 Aug 2009 13:29:40 +0200
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Liebe Übersetzer und Interessierte, ich habe bisher nur die Einleitung der deutschen Übersetzung gelesen und bin auf einige sprachliche Ungereimtheiten gestoßen, die ich euch bereits mitteilen will. == Allgemein == Im gesamten Text werden zur Auszeichnung Zollzeichen benutzt. Aus welchem Grund geschieht das? Es sollten die deutschen Anführungszeichen „“ oder »« (Gänsefüßchen) benutzen werden. == Einleitung == In der Einleitung heißt es „siehe dazu Alternate Versions of Web Content Accessibility Guidelines 2.0“. Erstens: Der Link führt ins Leere. Zweitens: Gibt es keine deutsche Entsprechung des Titels? Alternative Versionen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte? == Abstract == Meines Erachtens wurde das Wort cover sehr wörtlich zu behandeln übersetzt. „Richtlinien […] behandeln Empfehlungen“ empfinde ich als falsch. Richtlinien beinhalten Empfehlungen oder listen diese auf. Sie behandeln sie nicht, in dem Sinne, dass sie diese diskutieren, dann wäre es keine Richtlinie mehr. == Status dieses Dokumentes == Die „neueste Revision“ stieß mir doch sauer auf. Neu kann nicht gesteigert werden und Revision ist unnötig technisch. Ich halte die Phrase „die letzten Änderungen“ oder „die letzten Korrekturen“ für verständlicher. „Web Content Accessibility Guidelines-Arbeitsgruppe“ ist nur am Ende durchgekoppelt. Entweder muss es »Web Content Accessibility Guidelines«-Arbeitsgruppe oder Web-Content-Accessibility-Guidelines-Arbeitsgruppe heißen. Dies gilt gleichermaßen für „WCAG 2.0-Empfehlung“. Durchkopplung können keine Leerzeichen enthalten. Die Phrase „stabiles Dokument“ liest sich für mich ungewöhnlich als direkte Übersetzung. Das englische stable meint hier doch, dass die Erreichbarkeit und Gültigkeit des Dokuments für die Zukunft gewährleistet ist, d.h. dass sich Inhalt und Speicherort nicht verändern werden. Gibt es keine passendere Übersetzung? „so geben sie dennoch wichtige Informationen zum Verständnis und der Implementierung der WCAG“ – Es muss heißen „Informationen zum Verständnis und zur Implementierung“ oder „Informationen zu dem Verständnis und der Implementierung“. „Archive […] stehen öffentlich zur Verfügung, und zukünftige Arbeiten […] “ liest sich holprig. Das Komma ist an dieser Stelle meines Erachtens falsch, da es keinen Nebensatz abtrennt. Zwei Sätze vereinfachen das Lesen. „Archive […] stehen öffentlich zur Verfügung. Zukünftige Arbeiten […].“ „Patent hat, von dem sie glaubt, dass es“ – Es muss heißen „Patent hat, von dem sie glaubt, das es“. Das mit einem S. Mit besten Grüßen Maria Schiewe -- Dipl.-Inf. (FH) Maria Schiewe F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG Talweg 2 - 58239 Schwerte Fon: (+49)-2304-946-0 - E-Mail: maria.schiewe@papenmeier.de Fax: (+49)-2304-946-246 - Web: http://www.papenmeier.de Kommanditgesellschaft: Sitz Schwerte, Amtsgericht - Hagen, HR A 3874 Persönlich haftender Gesellschafter: F.H. Papenmeier Verwaltungs-GmbH Sitz Schwerte, Amtsgericht - Hagen, HR B 4491, F. Horst Papenmeier Geschäftsführer: Günther Papenmeier, Armin Papenmeier
Received on Thursday, 27 August 2009 18:09:47 UTC