Um Zugänglichkeit (Accessibility) im Internet weiter zu fördern, hat das W3C die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Conformance Logos eingeführt. Anbieter von Inhalten können diese Logos auf ihren Seiten verwenden, um die Erfüllung (Conformance) eines bestimmten Grades bzw. Levels der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 anzuzeigen. Wir erhoffen uns, daß der Gebrauch dieser Logos auf Seiten, die die Richtlinien erfüllen, das Bewusstsein für Zugänglichkeitsbelange weiter steigern wird.
Die Erfüllung der WCAG 1.0 wird in Abschnitt 5 der Spezifikation definiert. Im folgenden der Auszug, der die Erfüllungsgrade definiert:
- Erfüllung von Level "A": Alle Punkte (Checkpoints) der Priorität 1 werden erfüllt;
- Erfüllung von Level "Doppel-A": Alle Punkte der Prioritäten 1 und 2 werden erfüllt;
- Erfüllung von Level "Dreifach-A": Alle Punkte der Prioritäten 1, 2 und 3 werden erfüllt.
Bitte beziehen Sie sich auf WCAG 1.0 für weitere Informationen in Bezug auf Erfüllungskriterien bzw. -ansprüche.
Zuerst entscheiden Sie sich, welchen der folgenden Erfüllungsgrade Sie für Ihre Seite beanspruchen:
Bauen Sie das folgende HTML-Markup auf Ihrer Seite ein:
<a href="http://www.w3.org/WAI/WCAG1A-Conformance" title="Explanation of Level A Conformance"> <img height="32" width="88" src="http://www.w3.org/WAI/wcag1A" alt="Level A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0"></a>
Bauen Sie das folgende HTML-Markup auf Ihrer Seite ein:
<a href="http://www.w3.org/WAI/WCAG1AA-Conformance" title="Explanation of Level Double-A Conformance"> <img height="32" width="88" src="http://www.w3.org/WAI/wcag1AA" alt="Level Double-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0"></a>
Bauen Sie das folgende HTML-Markup auf Ihrer Seite ein:
<a href="http://www.w3.org/WAI/WCAG1AAA-Conformance" title="Explanation of Level Triple-A Conformance"> <img height="32" width="88" src="http://www.w3.org/WAI/wcag1AAA" alt="Level Triple-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0"></a>
Grundsätzlich bezieht sich das Erfüllungslogo auf eine einzelne Seite. Falls der Anspruch mehr als eine Seite einbeziehen soll, muß das Logo mit der expliziten Information, auf welchen Bereich es sich bezieht und für welche Seiten es gilt, einhergehen.
Anbieter von Inhalten sind für den Gebrauch dieser Logos alleinverantwortlich. Bevor diese Logos als Teil eines Erfüllungsanspruches verwendet werden, empfehlen wir, daß sich der Anbieter mit den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 vertraut macht und mehrere Methoden der Überprüfung anwendet, um sicher zu sein, daß jede Seite, die das Logo gebraucht, auch die Kriterien des beanspruchten Levels erfüllt. Anbieter sollten sich auch vergewissern, daß jeder, der die entsprechende Seite wartet oder aktualisiert, ebenfalls mit dem Gebrauch des Logos vertraut ist, und die Seite entweder erneut gegenprüft oder das Logo entfernt, sollten Unsicherheiten aufkommen, ob die Seite noch das jeweilige Level erfüllt.
Bitte beachten Sie, daß der Gebrauch dieser Logos nicht von einem automatisierten Test abhängt. Es gibt bis dato kein Tool, das eine vollständig automatische Beurteilung auf Grundlage der Punkte (Checkpoints) in den Richtlinien durchführt, und vollautomatisches Testen mag schwierig oder unmöglich bleiben. So hängen z.B. einige Punkte von der Interpretation ab, was "wichtige" Informationen sind, oder ob das Text-Äquivalent für ein nicht-textuelles Element präzise genug ist.
Es ist ebenso möglich, daß automatisierte Zugänglichkeitprüfungen aufgrund des auf einer Seite verwendeten Markups "falsche" Verneinungen oder "falsche" Zustimmungen ausgeben. Aus diesen Gründen werden die Logos auf dieser Seite dazu gebraucht, nur den Anspruch der Erfüllung auszudrücken, der vom Autor einer Seite erhoben wird, und der nicht maschinenvalidiert ist.
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