Kommentare zur deutschen Übersetzung der WCAG 2.0, Teil 5

Liebe Mitleser,

hier folgt der letzte Teil meiner Anmerkungen, der sich ausschließlich dem Glossar widmet.

Ich stimme mit Gunnar Bittersmann (siehe seine E-Mail vom 27. August) überein, dass das Glossar nach den deutschen Begriffen sortiert werden soll. Die Angabe des englischen Originals ist in Ordnung, aber bitte nicht in der gleichen Formatierung prominent dahinter. Es ist ausreichend, wenn es in Normalschrift erscheint.

== Abkürzung ==

G1.1 Das Beispiel für ein Akronym ist meiner Meinung nach nicht passend für ein multinationales Publikum. Warum hat man kein gängigeres Beispiel wie NATO gewählt?

G1.2 In Anmerkung 2 muss es grammatikalisch richtig heißen „als Firmennamen übernommen“. Außerdem übernimmt das „Unternehmen“ einen Firmennamen, die Firma dagegen einen Namen.


== Barrierefreiheit unterstützend ==

G2.1 Da es mich beim Lesen irritiert hat, würde ich „Sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2“ schreiben statt nur „sowohl 1 als auch 2“.

G2.2 Die Einklammerung muss mit einem Artikel ergänzt werden zu „oder einen Bestandteil einer Technik“.

G2.3 Punkt 2 muss der Einheitlichkeit halber mit einem Großbuchstaben beginnen.

G2.4 „korrekt ist“ – Ich denke, dass eine Aussage „zutrifft“ passt in diesem Zusammenhang besser als „korrekt“ sein.

G2.5 Die Einklammerung „wie HTML und CSS“ steht hinter dem Komma und bezieht sich damit nicht mehr auf „Technik“. Erster Vorschlag: „Die Technik (wie beispielsweise HTML und CSS) wird nativ in weit verbreiteten Benutzeragenten unterstützt, die außerdem Barrierefreiheit unterstützend sind.“ Zweiter Vorschlag: „Die Technik wird nativ in weit verbreiteten Benutzeragenten unterstützt (wie beispielsweise HTML und CSS). Die Benutzeragenten sind außerdem Barrierefreiheit unterstützend.“

G2.6 Gibt es keine deutsche Übersetzung für plug-in?

G2.7 „die die“ ist einfach unschön, außerdem funktioniert dies nicht grammatikalisch mit „Benutzeragent“. Vorschlag: „Der Benutzeragent oder die Benutzeragenten, welche die Technik unterstützen“.

G2.8 „Download“ muss in einer deutschen Übersetzung nicht sein. Vorschlag: „stehen so zum Herunterladen oder zum Kauf zur Verfügung“

G2.9 Bei Anmerkung 2 muss es heißen „einen Bestandteil“.

G2.10 Die Übersetzung von company muss hier „Unternehmen“ und nicht „Firma“ lauten, letzteres ist nur der Name des Unternehmens (siehe auch G1.2).


== Assistierende Technik ==

G3.1 Ich kann die Erläuterung von Tomas Caspers nachvollziehen, warum assistive technology mit assistierender Technik übersetzt wurde. Diesen Schritt begrüße ich. Jedoch fehlt mir ein Hinweis darauf, dass im Deutschen oft von „Hilfsmittel“ gesprochen wird.

G3.2 „definierte Populationen von Benutzern“ – populations würde ich hier einfach mit „Gruppe“ übersetzen. Eine „Gruppe von Benutzern“ scheint mir nämlich eher gemeint als eine Bevölkerungsschicht.

G3.3 „Aufgliedern von Markup“ – In der Fachsprache wird „parsen“ verwendet, über eine deutsche Entsprechung bin ich nicht im Bilde. „Aufgliedern“ habe ich noch nie gehört, „Zerteilen“ oder „Analysieren“ dagegen schon.

G3.4 „beinhalten die Folgenden“ – Eine falsche Direktübersetzung von the following. Es muss „beinhalten Folgendes“ heißen.

G3.5 Ob spacing mit „Spationierung“ übersetzt werden kann, weiß ich nicht, ich würde den einfacheren Begriff „Zeichenabstand“ oder „Laufweite“ verwenden. (Die genauen typografischen Unterschiede sind mir nicht klar. Spacing scheint nicht so genau definiert zu sein, wie das in der deutschen Typografie-Sprache der Fall ist.)

G3.6 „textliche Informationen“ ist umständlich übersetzt. „Textinformationen“ empfinde ich als bessere Übersetzung.

G3.7 „durch synthetische Sprachausgabe oder Braille zu lesen“ – Hier gibt es im englischen Original einen Denkfehler. Durch Sprachausgabe lese ich nicht. Man könnte „lesen“ durch „erfassen“, „erlangen“ oder ein ähnliches Wort ersetzen oder einen Einschub verwenden. Beispiel: „durch synthetische Sprachausgabe  zu hören oder mittels Braille zu lesen“. („durch Braille lesen“ klingt für mich falsch, ich kann aber nicht begründen, wieso.)

G3.8 „Aktivierung von Buttons“ – Um eine Lanze für das Deutsche zu brechen: Mit „Schaltfläche“ haben wir ein deutsches Wort dafür. Das wird bei dem Glossareintrag zu Rolle auch genutzt.


== Audiodeskription ==

G4.1 Das Problem mit Anmerkung 4 ist, dass die beiden Begriffe im Deutschen gar nicht verwendet werden. Als „Hörfilm“ bezeichnet man einen mit Audiodeskription versehenen Film – das könnte als deutsche Variante hinterlegt werden. Mein Vorschlag: In der Übersetzung darauf hinweisen, dass dies nur im englischen Sprachraum gilt. „Wird im englischen Sprachraum auch video description (Videodeskription) und descriptive narration (beschreibende Erzählung) genannt.“


== CAPTCHA ==

G5.1 Hinter der Nennung des Initialworts würde ich die wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern setzen, „Vollautomatischer öffentlicher Turing-Test, um Computer und Menschen zu unterscheiden“.

G5.2 „beinhalten oft die Aufforderung an den Benutzer“ – Würde ich vereinfachen zu „fordern den Benutzer oft auf“.

G5.3 „Turing Test“ – Wieso steht der Begriff in Anführungszeichen? Hier kann ganz normal – natürlich durchgekoppelt – „Turing-Test“ stehen.


== Konforme Alternativversion ==

G6.1 Hier hat sich wieder ein „Website“ eingeschlichen. Bitte über die Suchfunktion alle Vorkommen dieses Wortes im Dokument aufspüren und korrigieren.


==  Kontrastverhältnis ==

G7.1 Das englische where entspricht hier (Mathematik) nicht „wo“ sondern „wobei“.

G7.2 „der helleren der Farben“ – Wieso ist das im Englischen so umständlich formuliert? Sagt nicht „die helleren Farben“ das gleiche aus?

G7.3 Anmerkung 4 macht für mich Anmerkung 3 sinnlos. Wenn keine Hintergrundfarbe definiert wurde, wird Weiß angenommen. Aber es ist ein Fehler, wenn ich sie nicht definiere und dabei eine Textfarbe festlege. In welchem Fall soll also Anmerkung 3 gelten, damit es nicht zu einen Fehler führt? Das geht dann nur noch, wenn sowohl Hintergrund- als auch Textfarbe nicht definiert sind. Und als Textfarbe wird dann was angenommen? Verwirrend.

G7.4 Ich würde „Farb-Paare“ ohne Bindestrich als „Farbpaare“ schreiben. Bindestriche sind dann hilfreich, wenn das Wort lang oder ohne die Abtrennung doppeldeutig ist, das ist hier nicht der Fall.


== Erweiterte Audiodeskription ==

G8.1 In der Anmerkung ist das letzte Komma falsch. Ich würde außerdem den Text umstellen. Vorschlag: „Diese Technik wird nur benutzt, wenn der Sinn des Videos ohne die zusätzliche Audiodeskription verloren gehen würde und die Pausen zwischen den Dialogen/der Schilderung zu kurz sind.“


== Allgemeine Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen ==

G9.1 „ein-Sekunden-Zeiträumen“ – Es muss „Ein-Sekunden-Zeiträumen“ heißen.

G9.2 Bei der Erklärung des allgemeinen Blitzes würde ich „definiert wird“ vor die Ergänzung stellen, die mit „wobei“ beginnt.


== Menschliche Sprache ==

G10.1 Hier fehlt die englische Entsprechung in Klammern.


== Idiom ==

G11.1 Ich hoffe, ich liege diesmal richtig: Bei „aber es bedeutet, das“ muss es „dass“ mit Doppel-S heißen.


== Bild eines Textes ==

G12.1 „in einem Foto“ – Sagen wir im Deutschen nicht „auf einem Foto“?


== Jargon ==

G13.1 StickyKeys ist im Deutschen die „Einrastfunktion“ von Windows-Betriebssystemen.


== Beschriftung / Label ==

G14.1 Wie schon in einer früheren E-Mail geäußert, bin ich dafür, die Bezeichnung „Label“ aus der deutschen Übersetzung zu entfernen.


== Großer Text ==

G15.1 „18 und 14 Punkt Größen“ – Durchkoppeln zu „18- und 14-Punkt-Größen“.

G15.2 „CJK Sprachen“ – Ebenfalls durchkoppeln zu „CJK-Sprachen“.


== Name ==

G16.1 Entweder „Namensattribut“ oder „Name-Attribut“ schreiben.


== Normativ ==

G17.1 Die Übersetzung von well-defined ist nicht „gut“ definiert sondern „eindeutig“ oder „klar“ definiert.


== Angehalten ==

G18.1 Wie schon in früheren E-Mails geschrieben, bevorzuge ich eine Übersetzung mit „pausieren“ statt mit „anhalten“.


== Relative Luminanz ==

G19.1 „sRGB Farbraum“ – Durchkoppeln zu „sRGB-Farbraum“.

G19.2 Vor „wobei“ fehlt ein Komma.

G19.3 if, then und else sind nicht übersetzt zu „wenn“, „dann“ und „sonst“.

G19.4 „geditherten Farben“ – Dithering ist zwar ein Fachbegriff, aber daraus ist im Deutschen noch kein Verb oder Adjektiv geworden.

G19.5 „die die“ – Besser: „welche die“.

G19.6 Der Linktext wurde nicht übersetzt.


== Rolle ==

G20.1 check box ist im Deutschen gern ein „Auswahlschalter“ (Jaws und Supernova).


== Gleiche Funktionalität ==

G21.1 „würden aber nicht konsistent beschriftet“ – Entweder „wären aber nicht konsistent beschriftet“ oder „würden aber nicht konsistent beschriftet sein“.


== Gebärdensprache ==

G22.1 „aus Bewegungen von Händen und Armen, Gesichtsausdrücken oder Körperpositionen“ – Das klingt, als ob sich Gesichtsausdrücke bewegen. Ein zweites und  drittes „aus“ schafft Abhilfe: „aus Bewegungen von Händen und Armen, aus Gesichtsausdrücken oder aus Körperpositionen“.


== Übersetzung in Gebärdensprache ==

G23.1 „die nicht mit der gesprochenen Sprache(n)“ – Die Konstruktion funktioniert grammatikalisch nicht. Vorschlag: „die nicht mit der gesprochenen Sprache oder den gesprochenen Sprachen“


== Bestimmte Sinneserfahrung ==

G24.1 Das ist schon im Englischen lustig. Was sind denn „dekorative Sinneserfahrungen“? Diese Wortkombination halte ich inhaltlich für falsch.


== Technik (Webinhalt) ==

G25.1 „Endbenutzer-Erlebnisse“ – Eine ähnlich skurrile Konstruktion wie G24.1. Eine Webseite ist kein Erlebnis für einen Benutzer, aber vielleicht die Benutzung oder Betrachtung derer. Hier geht man im Englischen mit dem Wort experiences sehr großzügig um.


== Benutzer-gesteuert ==

G26.1 „Internet Logs“ – Durchkoppeln zu „Internet-Logs“.


== Bestandteil der Benutzeroberfläche ==

G27.1 Wie bereits in einer vorherigen E-Mail begründet, muss es „Benutzungsschnittstelle“ heißen. Der Begriff „Benutzeroberfläche“ kann in der Definition als alternativ genutzte Übersetzung ausgewiesen werden.


==  Video ==

G28.1 Die Übersetzung folgt der neuen deutschen Rechtschreibung, also muss es „fotografisch“ statt „photographisch“ heißen.

Mit besten Grüßen
Maria Schiewe

-- 
Dipl.-Inf. (FH) Maria Schiewe
F.H. Papenmeier GmbH & Co. KG
Talweg 2                  -  58239 Schwerte
Fon:   (+49)-2304-946-0   -  E-Mail: maria.schiewe@papenmeier.de
Fax:   (+49)-2304-946-246 -  Web:    http://www.papenmeier.de

Kommanditgesellschaft: Sitz Schwerte, Amtsgericht - Hagen, HR A 3874
Persönlich haftender Gesellschafter: F.H. Papenmeier Verwaltungs-GmbH
Sitz Schwerte, Amtsgericht - Hagen, HR B 4491, F. Horst Papenmeier
Geschäftsführer: Günther Papenmeier, Armin Papenmeier

Received on Friday, 4 September 2009 10:29:57 UTC