Kommentare zur deutschen Übersetzung der WCAG 2.0, Teil 4

Liebe Mitleser,

nun folgt Teil 4 meiner Anmerkungen. Er bezieht sich auf die Prizipien 3 und 4 sowie den Abschnitt Konformität und den Anhang B.

== Prinzip 3 ==

P3.1 In Richtlinie 3.1.3 würde ich den Einschub auflösen. De Grammatik des Anhangs muss korrigieren und außerdem das Leerzeichen vor dem Komma entfernt werden. Vorschlag: „Es gibt einen Mechanismus, um spezielle Definitionen von Wörtern oder Wendungen zu erkennen, die auf ungewöhnliche oder eingeschränkte Weise benutzt werden, einschließlich von Idiomen und Jargon.“

P3.2 In Richtlinie 3.2.3 heißt es im Englischen a change und so würde ich auch „eine Änderung“ statt „die Änderung“ schreiben.

P3.3 Warum wird in der Übersetzung des Begriffs labels das Ursprungswort in Klammern mitgeführt? Das macht Fließtext, in dem der Begriff auftaucht, schwerer lesbar. Meines Erachtens kann die Klammer nebst Inhalt ersatzlos gestrichen werden.


== Prinzip 4 ==

P4.1 Form elements sind „Formularelemente“ und nicht „Formelemente“.

P4.2 In Richtlinie 4.1.2 (und ebenso in Richtlinie 1.3.1) muss es „durch Software bestimmt werden“ heißen statt „durch Software bestimmt sein“. Außerdem würde ich beide Semikolon durch einen Punkt ersetzen sowie das „und“ streichen, sodass drei einzelne Sätze entstehen. Der letzte Satz würde leicht umgestellt lauten: „Die Benachrichtigung über Änderungen an diesen Elementen steht den Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken zur Verfügung.“

P4.3 Die Anmerkung zur Richtlinie 4.1.2 liest sich wie eine Ellipse. Das Kriterium „ist“ nicht für Autoren, sondern „ist gedacht“ für Autoren. Außerdem muss es „Standard-HTML-Steuerelemente“ (durchgekoppelt) oder „standardisierte HTML-Steuerelemente“ (Adjektiv) heißen.


== Konformitätsbedingungen ==

K1.1 In Anmerkung 2 der Konformitätsstufe wird das Wort „Websites“ statt „Webseiten“ benutzt.

K1.2 Anmerkung 2 zu Ganze Seite ist unnötig verschachtelt, leider schon im Englischen. Wenn eine Abweichung möglich ist, würde ich es wie folgt formulieren: „Können Webseiten aufgrund von Inhalten nicht konform sein, die außerhalb der Kontrolle des Autors liegen, können Autoren eine Erklärung partieller Konformität in Erwägung ziehen.“

K1.3 one of a series würde ich nicht wörtlich zu „eine in einer Folge“ übersetzten. „Wenn eine Webseite zu einer Folge von Webseiten gehört“ oder auch „Wenn eine Webseite Teil einer Folge von Webseiten ist“ scheint mir richtig.

K1.4 Das Komma vor „oder“ bei Nicht störend ist falsch.

K1.5 „gehen Sie zu“ – Ich fand die Variante „lesen Sie“ in dem restlichen Teil der Übersetzung angemessener. Wir sollen schließlich nicht nur dahin gehen, sondern das auch lesen.


== Konformitätserklärungen ==

K2.1 Bei Inhalte von Dritten würde ich nicht dem englischen Original folgen und den zweiten Satz eigenständig stehen lassen, sondern einen Doppelpunkt verwenden. „Manchmal werden Webseiten erstellt, zu denen später zusätzliche Inhalte hinzugefügt werden: zum Beispiel …“

K2.2 In der Beschreibung bei Inhalte von Dritten wird der Begriff „Sites“ statt „Webseiten“ benutzt. Der gesamte Satz ist darüberhinaus durch seine Einschübe schwer verständlich und enthält Grammatikfehler. Ich schlage folgende Alternative vor: „Ein anderes Beispiel wären eine Webseite, die aus Inhalten von verschiedenen Beitragenden zusammengestellt wird, (wie beispielsweise eine Portal- oder Nachrichtenseite) oder Webseiten, die mit der Zeit automatisch Inhalte von anderen Quellen einfügen (wie beispielsweise dynamische Anzeigen).“

K2.3 „zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beitrags“ – Auf was bezieht sich ursprünglicher Beitrag? Ist der Beitrag die Konformitätserklärungen? Dann sollte genau das dort stehen, „zum Zeitpunkt der ursprünglichen Konformitätserklärungen“.

K2.4 „Arbeitstag“ – Die deutsche Entsprechung zu business day ist Geschäfts- oder Arbeistag, das ist richtig. Ist denn dieser auch gemeint? Oder zielt es in Deutschland auf einen Werktag ab?

K2.5 Es fehlt ein Komma vor „aber“ bei Erklärung partieller Konformität - Sprache.


== Anhang B ==

Die Anmerkungen zu dem Glossar folgen in einer abschließenden E-Mail, sobald ich diese durchgesehen habe. Mir sind in Anhang B jedoch schon zwei Kleinigkeit aufgefallen, die ich in dieser E-Mail auflisten will.

B1.1 „Web Content Accessibility Guidelines-Arbeitsgruppe“ gehört durchgekoppelt oder in Anführungszeichen. Die Abkürzung dahinter „WCAG WG“ ist für einen deutschen Leser unverständlich, weil „WG“ nicht „Arbeitsgruppe“ widerspiegelt. Die Abkürzung sollte daher „WCAG-AG“ lauten und in den darauf folgenden Überschriften verwendet werden.

B1.2 Es wird viel Wert darauf gelegt, den Begriff „Webseite“ zu definieren und zu nutzen, dennoch ist von „Homepage“ die Rede, wenn auf die Webseiten der Arbeitsgruppe verwiesen wird.


Mit besten Grüßen
Maria Schiewe

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Dipl.-Inf. (FH) Maria Schiewe
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Received on Thursday, 3 September 2009 11:12:22 UTC